aeltestenrat
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ÄLTESTENRAT
- besitzt als Körperschaft in einer parlamentarischen ORDNUNG die Aufgabe, parteiübergreiende Verständigung in Geschäftsfragen anzubahnen, arbeitet also auf der Basis allgemeiner Zustimmung (Einstimmigkeit) und nicht auf der einer Mehrheitsfindung
aeltestenrat.1439192866.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:00 (Externe Bearbeitung)