aemterlaufbahn
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ÄMTERLAUFBAHN
römische Ämterlaufbahn
- wurde durch das Gesetz des VILLIUS 180 v.Chr. festgelegt
- erste Bewerbung um ein Amt im Alter von 28 Jahren, zuvor zehn Jahre DIENST in der Armee beziehungsweise Bereitstellung für den Dienst in der Armee, den die Aushebungsliste festlegte
- man mußte QUÄSTOR und ÄDIL gewesen sein
- frühestens mit 40 Jahren konnte man PRÄTOR werden, frühestens mit 43 Konsul
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