akkusationsprinzip
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
akkusationsprinzip [2009/08/07 18:54] – Robert-Christian Knorr | akkusationsprinzip [2022/06/06 09:58] (aktuell) – Robert-Christian Knorr | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== AKKUSATIONSPRINZIP ====== | ====== AKKUSATIONSPRINZIP ====== | ||
- | - altdeutsches Rechtsprinzip, | + | - altdeutsches Rechtsprinzip, |
- es war Sache des Klägers, den [[Prozeß]] einzuleiten → ohne Kläger kein [[Richter]]\\ | - es war Sache des Klägers, den [[Prozeß]] einzuleiten → ohne Kläger kein [[Richter]]\\ | ||
- | - dem privaten Kläger wird diese [[Rolle]] verleidet, indem er verpflichtet wird, den Angeklagten im Fall des Freispruchs schadlos zu halten, wofür er ihm schon zu Beginn des Prozesses Sicherheit leisten muß, andernfalls er selbst in Sicherheitshaft genommen wird\\ | + | - dem privaten Kläger wird diese [[Rolle]] verleidet, indem er verpflichtet wird, den Angeklagten im Fall des [[freispruch|Freispruchs]] schadlos zu halten, wofür er ihm schon zu Beginn des Prozesses |
+ | - das [[Recht# |
akkusationsprinzip.1249664082.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:01 (Externe Bearbeitung)