akkusationsprinzip
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- es war Sache des Klägers, den [[Prozeß]] einzuleiten → ohne Kläger kein [[Richter]]\\ | - es war Sache des Klägers, den [[Prozeß]] einzuleiten → ohne Kläger kein [[Richter]]\\ | ||
- | - dem privaten Kläger wird diese [[Rolle]] verleidet, indem er verpflichtet wird, den Angeklagten im Fall des Freispruchs schadlos zu halten, wofür er ihm schon zu Beginn des Prozesses [[Sicherheit]] leisten muß, andernfalls er selbst in Sicherheitshaft genommen wird\\ | + | - dem privaten Kläger wird diese [[Rolle]] verleidet, indem er verpflichtet wird, den Angeklagten im Fall des [[freispruch|Freispruchs]] schadlos zu halten, wofür er ihm schon zu Beginn des Prozesses [[Sicherheit]] leisten muß, andernfalls er selbst in Sicherheitshaft genommen wird\\ |
+ | - das [[Recht# |
akkusationsprinzip.1262974351.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:01 (Externe Bearbeitung)