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allod

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ALLOD

- wird im ersten salischen RECHT von 508 bereits als al [alles] god [gut] beschrieben
- das frei verfügbare EIGENTUM → bewegliches Eigentum
- das VERMÖGEN, das ein Lehnsmann neben seinem Lehnsgut unabhängig vom Lehnsherrn in seinem freien Eigentum hatte

allod.1282817161.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:02 (Externe Bearbeitung)