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angelsachse

ANGELSACHSE

- Der Ausländer, also der Nichtangelsachse, ist ihm von vornherein, ob einzeln oder als VOLK und als STAAT, ein untergeordnetes WESEN und deshalb zur Unterordnung unter das Angelsachsentum von der VORSEHUNG bestimmt. (REVENTLOW)

angelsachse.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:05 von 127.0.0.1