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anschlussverbot

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ANSCHLUßVERBOT

§ 80 des Versailler Vertrages → verbot es dem verbliebenen Deutsch-Österreich, sich dem REICH anzuschließen

anschlussverbot.1282817216.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:05 (Externe Bearbeitung)