austraege
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AUSTRÄGE
- von FÜRSTenhäusern und freien Städten eingesetzte Schiedsgerichte zur Beilegung von Streitigkeiten
- geht wahrscheinlich auf das INTERREGNUM zurück, als Streitigkeiten nur mit KRIEGsgewalt beigelegt wurden
- bedeutet soviel wie „einen STREIT austragen“
- haben den Nachteil, da gegen die ENTSCHEIDUNG Berufung am REICHSKAMMERGERICHT eingelegt werden kann, somit das Verfahren nicht abschließen
austraege.1221936130.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:09 (Externe Bearbeitung)