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BAUMSTARK

Eduard Baumstark

1807-89
JURIST, POLITIKER und Ökonom
- legte in seiner ersten kurzen REDE vor dem Norddeutschen Reichstag wert darauf, daß das Paßwesen von der Fremdenpolizei organisiert werde, damit die im Bund fortan geltende Freizügigkeit des Aufenthalts durchgesetzt werden könne und trotzdem Aufsicht über Zu- und Abwanderungen möglich ist
- behauptete, in dem MATRIKEL-WESEN läge die MÖGLICHKEIT einer Lähmung der Zentralgewalt und man müsse dazu übergehen, der Zentralgewalt das Steuerrecht zu gewähren, um die GELD-Angelegenheiten beim Bund zu konstituieren
- brachte ein Amendement zum § 4 ein, indem Gesundheitsfürsorge für MENSCH und Tier in der Verfassung verortet werde, was er mit dem Zusammenhang von GESUNDHEIT und Sozialfürsorge begründete, letztlich auch pragmatisch mit Tierzucht und Volksgesundheit in Verbindung brachte; schließlich brachte er als Argumente für sein Amendement, daß in den Verfassungen von 1849 (Frankfurt), § 61, und 51 (Erfurt), § 59, ähnlichlautende Artikel gestanden hätten
- sprach sich während der Diskussion zum § 22 für ein Petitionsrecht der Bevölkerung aus, das von einem die passenden MITTEL nutzenden Reichstag der REGIERUNG vorgebracht wird

baumstark.1425151911.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:10 (Externe Bearbeitung)