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beneficium

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BENEFICIUM

heute als Benefiz oder Benefizium im Gebrauch
- im mittelalterlichen RECHT die FORM der Landleihe
- beinhaltete das Leihen von Gütern, BURGen, Ländereien, Herrschaftsbereichen, aber auch von Ämtern, Rechten, Renten und öffentlichen Einkünften
- PREKARIE und Zinsgut = LEHEN = beneficium ecclesiasticum, bezeichnet die Verleihung als Wohltat, dann auch das verliehene Gut - Prekarieland
- auf Lebenszeit verliehen

beneficium.1282817376.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:11 (Externe Bearbeitung)