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bescholtenheit

BESCHOLTENHEIT

Kriterium für die Wahlberechtigung → nur der unbescholtene BÜRGER durfte nach dem WAHLGESETZ von 1849 wählen
- als bescholten gilt:

  1. Person, die sich eines entehrenden Verbrechens schuldig machte
  2. Person, die (wegen eines dolosen Verbrechens → diese Einschränkung wurde nach Diskussion weggelassen) eine Zuchthausstrafe ableisten mußte
bescholtenheit.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:06 von 127.0.0.1