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Inhaltsverzeichnis
BÜRGER
- BEGRIFF mußte Ende des 19. Jahrhunderts durch die starke Differenzierung in bezug auf BESITZ und BILDUNG enger eingegrenzt werden
- ursprünglich Bewohner einer BURG, später derjenige, der städtische RECHTe besaß
- im preußischen Landrecht derjenige, der nicht ADEL oder Bauer war (Stillich)
griechischer Bürger
- jeder Vollbürger muß im Laufe seines LEBENs dem staatlich verordneten Gottesdienst frönen → sein persönlicher GLAUBE bleibt davon unberührt und ist frei, d.i. die Eusebie, eine staatsbürgerliche PFLICHT
- Teilhabe an Rechtsprechung und Regierung
- Wechselbeziehung zwischen regieren und regiert werden
römischer Bürger
- ein für die GEMEINSCHAFT mobilisierbarer Soldat
- besitzt Abgabenpflicht
- Wähler
- möglicher Kandidat für öffentliche Funktionen