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buerger

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BÜRGER

- BEGRIFF mußte Ende des 19. Jahrhunderts durch die starke Differenzierung in bezug auf BESITZ und BILDUNG enger eingegrenzt werden
- ursprünglich Bewohner einer BURG, später derjenige, der städtische RECHTe besaß
- im preußischen Landrecht derjenige, der nicht ADEL oder Bauer war (Stillich)

griechischer Bürger

- jeder Vollbürger muß im Laufe seines LEBENs dem staatlich verordneten Gottesdienst frönen → sein persönlicher GLAUBE bleibt davon unberührt und ist frei, d.i. die Eusebie, eine staatsbürgerliche PFLICHT
- Teilhabe an Rechtsprechung und Regierung
- Wechselbeziehung zwischen regieren und regiert werden

römischer Bürger

- ein für die GEMEINSCHAFT mobilisierbarer Soldat
- besitzt Abgabenpflicht
- Wähler
- möglicher Kandidat für öffentliche Funktionen

buerger.1218374084.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:15 (Externe Bearbeitung)