Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


bundesexekution

BUNDESEXEKUTION

- neben der BUNDESINTERVENTION zweites MITTEL zur Durchsetzung der Bundesverfassung des Deutschen Bundes
- berechtigte den Bund nach §31, eine REGIERUNG eines Mitgliedstaates zu bundesverfassungsrechtlichem Handeln
- maßgeblich war die Bundesexekutionsordnung von 1820
- eine Regierung wurde aufgefordert, von sich aus Abhilfe zu schaffen, nach der dritten Frist folgte die Ersetzung eines Bundeskommissärs mit militärischen Vollmachten
- so geschehen 1830 in Braunschweig, als sich der volljährig gewordene HERZOG nicht an den vorig ergangenen Erlaß einer braunschweigischen VERFASSUNG halten wollte
- weiter 1863/4 gegen den KÖNIG von Dänemark, der in seiner FUNKTION als Herzog von HOLSTEIN sich Schleswigs zu inkorporieren gedachte
- auch der preußisch-österreichische KRIEG 1866 zählt dazu, denn die MEHRHEIT der deutschen Bundesmitglieder sah in PREUßENs HANDELN einen Verstoß gegen die Bundesverfassung und kämpfte auf Seiten ÖSTERREICHs

bundesexekution.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:07 von 127.0.0.1