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burg

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BURG

- Anlagen zum Schutz des Landes
- ein Friedensbezirk, in dem für alle Insassen gleiches RECHT galt, aber der GEDANKE einer herrschaftlichen Mitwirkung durch die Einwohnerschaft stand nirgendwo im Vordergrund
- umgebende Mauern, Gräben, regelmäßige Besatzung → Zufluchtsort für Umwohner
- die GERICHTSBARKEIT konnte durchaus einem Gerichtsherrn von außerhalb des Burgbezirks zustehen, mußte aber innerhalb des Burgbezirks ausgeübt werden (Odilo Engels)
- der mittelalterliche befestigte Einzelwohnsitz eines Grundherrn, was aber die Ausnahme bildete, denn die Burg wurde oft Burgvögten übergeben
- wurden seit spätestens Heinrich I. systematisch im LAND verteilt, erhielten einen Burgvorsteher, der mehr Rechte besaß als die vormaligen Ortsvorsteher, sich zumeist auch zum BURGGRAFen hochtitulierte
- die Berechtigung zum Bau einer Burg erteilte der KÖNIG, diese Erlaubnis war nicht an den STAND gebunden
- es gab Höhenburgen mit steil abfallenden Wänden und Wasserburgen
- aus Höhenburgen wurden oft Handelsburgen, die den HANDEL im bewachten Gebiet schützten
- durch Heinrich I. erging auch der Befehl, daß Versammlungen und FESTlichkeiten, Gilden, in den befestigten Orten abgehalten werden sollten (WIDUKIND)

Bestandteile

burg.1343414626.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:15 (Externe Bearbeitung)