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chorherr

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CHORHERR

- auch Kanoniker oder Stiftsherr
- weltliche Kleriker, die Mitglieder eines an Dom-, Stifts- oder anderen Kirchen bestehenden Kapitels sind → besitzen religiöse Weihen
- feiern gemeinsam den GOTTesdienst
- im UNTERSCHIED zu Ordensbrüdern, Mönchen oder regulierten Kanonikern, die ihr Leben einer REGEL unterstellen, besitzen der Chorherr EIGENTUM → sie entsagen nicht der WELT
- Bezeichnung geht vom gemeinsamen Gebetsdienst der Geistlichen in dem Chor genannten Teil des Kirchengebäudes aus, in dem sich der Hochaltar und die Plätze - Chorgestühl - des Klerus befinden
- zweiter Ansatz: der als Chor bezeichnete RAUM, in dem sich die Chorherren als stimmberechtigte Mitglieder zu einer Versammlung einfinden
- GEMEINSCHAFT der Chorherren oder Kanoniker entwickelt sich aus dem Bestreben, auch für den weltlichen Klerus eine vita communis = gemeinsames LEBEN nach dem Vorbild der Mönche anzustreben
- sind in Listen eingeschrieben
- kümmern sich um SEELEn und sind an bestimmten Bischof gebunden

chorherr.1282817720.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:17 (Externe Bearbeitung)