claudinische_reformen
CLAUDINISCHE REFORMEN
- Straffung des kaiserlichen Beamtenapparats durch Aufteilung in verschiedene Ämter
- ab epistulis, zuständig für die Erlasse des Kaisers
- a libellis, prüfte Klagen
- a rationibus, verwaltete das kaiserliche Vermögen
- die Prokuratoren durften richterliche Entscheidungen fällen
- Stützung der altrömischen RELIGION gegen die gallischen Druiden
- um 48 gestattete CLAUDIUS den Galliern das IUS HONORUM, womit der Anfang des Weltbürgertums gemacht wurde
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