constitutio_criminalis_carolina
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- Straf- und Prozeßrecht fürs [[Reich]], auch die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Karls V.\\ | - Straf- und Prozeßrecht fürs [[Reich]], auch die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Karls V.\\ | ||
- eine Strafprozeßordnung, | - eine Strafprozeßordnung, | ||
- | - bildete für drei Jahrhunderte die Strafrechtspflege im [[Reich]] → zwar fehlte im Reich die exekutive [[Gewalt]], doch man hielt sich an diese [[Ordnung]]\\ | + | - bildete für drei Jahrhunderte die Strafrechtspflege im [[Reich]], genau bis 1871 → zwar fehlte im Reich die exekutive [[Gewalt]], doch man hielt sich an diese [[Ordnung]]\\ |
- | - schuf eine Indizienlehre, | + | - schuf eine Indizienlehre, |
- | - korrespondierte allerdings auch mit dem Akkusationsprinzip alter deutscher Prägung, wodurch beim Ankläger ein Anklagerisiko entstand, was manchen Prozeß nicht erst in Gang setzte\\ | + | - korrespondierte allerdings auch mit dem Akkusationsprinzip alter deutscher |
===== Prozeßformen ===== | ===== Prozeßformen ===== | ||
- | ==== 1.Inquisitionsprozeß ==== | + | ==== Inquisitionsprozeß ==== |
- | - der [[Inquisition# | + | - der [[Inquisition# |
- | - Befragung bis zum [[Schuld]]bekenntnis; glaubhafte Zeugen reichen hin\\ | + | - Befragung bis zum Schuldbekenntnis; glaubhafte Zeugen reichen hin\\ |
+ | - Geheimhaltung der Zeugen, sofern es die Anzeige betraf, aber Einberufung von zwanzig Zeugen (Eideshelfer), | ||
+ | - Einführung der Folter zum Geständniszwang unter [[Ludowinger# | ||
+ | - Feuertod bei Verurteilung\\ | ||
+ | - das Vermögen des Verurteilten fiel an die Inquisition, | ||
- | ==== 2.Akkusationsprozeß ==== | + | ==== Akkusationsprozeß ==== |
- | - sofern der Klagende | + | - sofern der Klagende |
- | - der Kläger mußte das Kostenrisiko tragen | + | - der Kläger mußte das Kostenrisiko tragen |
+ | - das Geständnis, | ||
- | ===== materiales Strafrecht ===== | ||
- | - im [[Gegensatz]] zur mittelalterlichen Auffassung wurde die [[Erfolgshaftung]] aufgegeben\\ | ||
- | - Aufgabe der Schuldhaftung, | ||
- | - man nähert sich dem [[Begriff]] der Zurechnungsfähigkeit, | ||
- | - kein moderner Grundsatz //nulla poena sine lege//, sondern Vergeltung, Abschreckung und Schutz der [[Allgemein]]heit; | ||
constitutio_criminalis_carolina.1244904499.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:18 (Externe Bearbeitung)