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constitutio_criminalis_carolina

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constitutio_criminalis_carolina [2012/04/12 09:33] Robert-Christian Knorrconstitutio_criminalis_carolina [2021/07/24 11:17] (aktuell) – [Constitutio Criminalis Carolina] Robert-Christian Knorr
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 - Straf- und Prozeßrecht fürs [[Reich]], auch die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Karls V.\\ - Straf- und Prozeßrecht fürs [[Reich]], auch die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Karls V.\\
 - eine Strafprozeßordnung, der ein Strafgesetzbuch einbeschrieben war\\ - eine Strafprozeßordnung, der ein Strafgesetzbuch einbeschrieben war\\
-- bildete für drei Jahrhunderte die Strafrechtspflege im [[Reich]] → zwar fehlte im Reich die exekutive [[Gewalt]], doch man hielt sich an diese [[Ordnung]]\\+- bildete für drei Jahrhunderte die Strafrechtspflege im [[Reich]], genau bis 1871 → zwar fehlte im Reich die exekutive [[Gewalt]], doch man hielt sich an diese [[Ordnung]]\\
 - schuf eine Indizienlehre, die Verdachtsmomente anführte, woraus sich dann das Recht auf die [[Folter]] ableitete → als eines galt //delicta atrocissima//, worunter [[Hexerei]] verstanden wurde\\ - schuf eine Indizienlehre, die Verdachtsmomente anführte, woraus sich dann das Recht auf die [[Folter]] ableitete → als eines galt //delicta atrocissima//, worunter [[Hexerei]] verstanden wurde\\
 - korrespondierte allerdings auch mit dem Akkusationsprinzip alter deutscher [[Prägung]], wodurch beim Ankläger ein Anklagerisiko entstand, was manchen [[Prozeß]] nicht erst in Gang setzte\\ - korrespondierte allerdings auch mit dem Akkusationsprinzip alter deutscher [[Prägung]], wodurch beim Ankläger ein Anklagerisiko entstand, was manchen [[Prozeß]] nicht erst in Gang setzte\\
  
 ===== Prozeßformen ===== ===== Prozeßformen =====
-==== 1.Inquisitionsprozeß ====+==== Inquisitionsprozeß ====
 - der [[Inquisition#Inquisitionsprozeß]] beinhaltete die Annahme der angegebenen Übeltäter durch die [[Obrigkeit]] von Amts wegen, wenn jemand durch Leumund einer [[Tat]] geziehen wurde\\ - der [[Inquisition#Inquisitionsprozeß]] beinhaltete die Annahme der angegebenen Übeltäter durch die [[Obrigkeit]] von Amts wegen, wenn jemand durch Leumund einer [[Tat]] geziehen wurde\\
-- Befragung bis zum [[Schuld]]bekenntnis; glaubhafte Zeugen reichen hin\\+- Befragung bis zum Schuldbekenntnis; glaubhafte Zeugen reichen hin\\ 
 +- Geheimhaltung der Zeugen, sofern es die Anzeige betraf, aber Einberufung von zwanzig Zeugen (Eideshelfer), was einer Regel des kanonischen REchts entsprach\\ 
 +- Einführung der Folter zum Geständniszwang unter [[Ludowinger#Heinrich Raspe]]\\ 
 +- Feuertod bei Verurteilung\\ 
 +- das Vermögen des Verurteilten fiel an die Inquisition, ausgenommen Anteile der Denunzianten
  
-==== 2.Akkusationsprozeß ==== +==== Akkusationsprozeß ==== 
-- sofern der Klagende recht begehrt\\ +- sofern der Klagende Recht begehrt\\ 
-- der Kläger mußte das Kostenrisiko tragen (z.B. Unterbringung und Bewachung der Angeklagten) und wurde gegebenenfalls [[selbst]] inhaftiert+- der Kläger mußte das Kostenrisiko tragen (z.B. Unterbringung und Bewachung der Angeklagten) und wurde gegebenenfalls [[selbst]] inhaftiert\\ 
 +- das Geständnis, welches der [[Richter]] von dem Angeklagten zu gewinnen trachtete, besaß nur dann Wert, wenn dasselbe freiwillig abgelegt und nicht durch Gewalt erzwungen wurde → da diese Norm dem Papsttum bei der Ketzerverfolgung nicht genügte, wurde der Inquisitionsprozeß entwickelt
  
  
constitutio_criminalis_carolina.1334216012.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:18 (Externe Bearbeitung)