Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


constitutio_criminalis_carolina

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
constitutio_criminalis_carolina [2013/06/23 11:51] Robert-Christian Knorrconstitutio_criminalis_carolina [2021/07/24 11:17] (aktuell) – [Constitutio Criminalis Carolina] Robert-Christian Knorr
Zeile 4: Zeile 4:
 - Straf- und Prozeßrecht fürs [[Reich]], auch die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Karls V.\\ - Straf- und Prozeßrecht fürs [[Reich]], auch die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Karls V.\\
 - eine Strafprozeßordnung, der ein Strafgesetzbuch einbeschrieben war\\ - eine Strafprozeßordnung, der ein Strafgesetzbuch einbeschrieben war\\
-- bildete für drei Jahrhunderte die Strafrechtspflege im [[Reich]] → zwar fehlte im Reich die exekutive [[Gewalt]], doch man hielt sich an diese [[Ordnung]]\\+- bildete für drei Jahrhunderte die Strafrechtspflege im [[Reich]], genau bis 1871 → zwar fehlte im Reich die exekutive [[Gewalt]], doch man hielt sich an diese [[Ordnung]]\\
 - schuf eine Indizienlehre, die Verdachtsmomente anführte, woraus sich dann das Recht auf die [[Folter]] ableitete → als eines galt //delicta atrocissima//, worunter [[Hexerei]] verstanden wurde\\ - schuf eine Indizienlehre, die Verdachtsmomente anführte, woraus sich dann das Recht auf die [[Folter]] ableitete → als eines galt //delicta atrocissima//, worunter [[Hexerei]] verstanden wurde\\
 - korrespondierte allerdings auch mit dem Akkusationsprinzip alter deutscher [[Prägung]], wodurch beim Ankläger ein Anklagerisiko entstand, was manchen [[Prozeß]] nicht erst in Gang setzte\\ - korrespondierte allerdings auch mit dem Akkusationsprinzip alter deutscher [[Prägung]], wodurch beim Ankläger ein Anklagerisiko entstand, was manchen [[Prozeß]] nicht erst in Gang setzte\\
Zeile 18: Zeile 18:
  
 ==== Akkusationsprozeß ==== ==== Akkusationsprozeß ====
-- sofern der Klagende recht begehrt\\+- sofern der Klagende Recht begehrt\\
 - der Kläger mußte das Kostenrisiko tragen (z.B. Unterbringung und Bewachung der Angeklagten) und wurde gegebenenfalls [[selbst]] inhaftiert\\ - der Kläger mußte das Kostenrisiko tragen (z.B. Unterbringung und Bewachung der Angeklagten) und wurde gegebenenfalls [[selbst]] inhaftiert\\
 - das Geständnis, welches der [[Richter]] von dem Angeklagten zu gewinnen trachtete, besaß nur dann Wert, wenn dasselbe freiwillig abgelegt und nicht durch Gewalt erzwungen wurde → da diese Norm dem Papsttum bei der Ketzerverfolgung nicht genügte, wurde der Inquisitionsprozeß entwickelt - das Geständnis, welches der [[Richter]] von dem Angeklagten zu gewinnen trachtete, besaß nur dann Wert, wenn dasselbe freiwillig abgelegt und nicht durch Gewalt erzwungen wurde → da diese Norm dem Papsttum bei der Ketzerverfolgung nicht genügte, wurde der Inquisitionsprozeß entwickelt
  
  
constitutio_criminalis_carolina.1371981103.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:18 (Externe Bearbeitung)