constitutio_criminalis_carolina
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- Straf- und Prozeßrecht fürs [[Reich]], auch die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Karls V.\\ | - Straf- und Prozeßrecht fürs [[Reich]], auch die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Karls V.\\ | ||
- eine Strafprozeßordnung, | - eine Strafprozeßordnung, | ||
- | - bildete für drei Jahrhunderte die Strafrechtspflege im [[Reich]] → zwar fehlte im Reich die exekutive [[Gewalt]], doch man hielt sich an diese [[Ordnung]]\\ | + | - bildete für drei Jahrhunderte die Strafrechtspflege im [[Reich]], genau bis 1871 → zwar fehlte im Reich die exekutive [[Gewalt]], doch man hielt sich an diese [[Ordnung]]\\ |
- schuf eine Indizienlehre, | - schuf eine Indizienlehre, | ||
- korrespondierte allerdings auch mit dem Akkusationsprinzip alter deutscher [[Prägung]], | - korrespondierte allerdings auch mit dem Akkusationsprinzip alter deutscher [[Prägung]], |
constitutio_criminalis_carolina.1578946743.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/01/13 21:19 von Robert-Christian Knorr