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CORPUS IURIS CIVILIS
- von Justinian 530 geschaffene RECHTssystematik und eines der zwölf wichtigsten Bücher der WELT
- der in der Mitte stehende größte und wichtigste Teil, die DIGESTEN, enthält Auszüge aus den für die PRAXIS bestimmten Schriften der klassischen Juristen
- ihm geht ein elementares Lehrbuch des Zivilrechts, institutionen betitelt, voraus; ihm folgt eine Sammlung von KAISERgesetzen, der sogenannte Codex
- alle drei Teile erhielten von Justinian Gesetzeskraft
Bewertung
- brachte in das römische Recht nichts prinzipiell Neues, allerdings wurden Widersprüche entfernt, z.B. das GEWOHNHEITSRECHT der mancipatio und die in iure cessio, zwei Prinzipien zum ERWERB von EIGENTUM → es wurde nur noch eine schriftliche STIPULATION anerkannt
- Beschneidung der väterlichen GEWALT, bisher auch Kinderverkauf und Tötung des Kindes
- AUFHEBUNG des Unterschieds zwischen AGNATen, Blutsverwandte im Mannesstamm, und COGNATen, Blutsverwandte in der weiblichen Linie, bei der Erbzulassung, statt dessen im Testamentsfall nur Grad der Verwandtschaft ausschlaggebend