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deutsche_bundesakte

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DEUTSCHE BUNDESAKTE

1815
- ein Vorschlag Metternichs, dem PREUßEN zustimmte
- Britannien und FRANKREICH mutmaßten, daß durch § 118 ein VETORECHT gegenüber Veränderungen in der DBA beständig, weil sie diese Akte mitunterzeichnet hatten
- entscheidend: ein Bund selbständiger Staaten, der SELBST Völkerrechtssubjekt war und an dessen Normen die Staaten gebunden waren → faßte die jeweils für sich seienden und souveränen deutschen Staaten zum Zweck der Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit und ihrer Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit in einer lockeren Föderation zusammen
- wurde 1822 durch die WIENER SCHLUßAKTE ergänzt, die jeglicher demokratischen ENTWICKLUNG in DEUTSCHLAND einen Riegel vorschob
- bestimmte die Vorrechte der 1806 Mediatisierten neu, war also ein regressiver AKT
- von den Liberalen und Patrioten mit Enttäuschung aufgenommen, da sie nach der Proklamation von Kalisch die Neukonstituierung eines Reiches erwartet hatten

Rezeption

- von einer so schlechten VERFASSUNG läßt sich nur ein sehr schwacher Einfluß auf das öffentliche Glück Deutschlands erwarten (STEIN)

deutsche_bundesakte.1411230574.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:21 (Externe Bearbeitung)