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DISPOSITIO ACHILLAE

1473 im Schloß zu Cölln an der Spree von Churfürst Albrecht Achilles unter Zustimmung seiner Gemahlin als Hohenzollernsches Hausgesetz fixiert
- betont die Unabhängigkeit von den Ständen, die in den jeweiligen Provinzen aktiv bleiben, wurde 1640, 1772 und 1847 erneuert und erst 1848/49 durch eine Zusammenfassung der Stände aufgehoben

→ so gibt es drei regierende HOHENZOLLERN, drei Linien

  • Ansbach
  • Bayreuth
  • die MARK Branenburg fällt an den ältesten Sohn und dessen Erben und soll ungeteilt bleiben

- die Prinzessinnen erhalten eine Mitgift, die Söhne nach dem dritten werden für den geistlichen Stand bestimmt
- zwischen der Mark (und ihrer CHURWÜRDE) und den fränkischen Besitzungen soll ein ewiger Friede, ja FREUNDSCHAFT und Bundesgenossenschaft herrschen

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