dispositio_achillae
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DISPOSITIO ACHILLAE
1473 im Schloß zu Cölln an der Spree unter Zustimmung seiner Gemahlin fixiert
- das Hausgesetz der Brandenburger
- betont die Unabhängigkeit von den Ständen, die in den jeweiligen Provinzen aktiv bleiben, wurde 1640, 1772 und 1847 erneuert und erst 1848/49 durch eine Zusammenfassung der Stände aufgehoben
→ so gibt es drei regierende HOHENZOLLERN, drei Linien
- Ansbach
- Bayreuth
- die MARK Branenburg fällt an den ältesten Sohn und dessen Erben und soll ungeteilt bleiben
- die Prinzessinnen erhalten eine Mitgift, die Söhne nach dem dritten werden für den geistlichen Stand bestimmt
- zwischen der Mark (und ihrer CHURWÜRDE) und den fränkischen Besitzungen soll ein ewiger Friede, ja FREUNDSCHAFT und Bundesgenossenschaft herrschen
dispositio_achillae.1453745810.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:22 (Externe Bearbeitung)