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DOLCHSTOßPROZEß
1925 in München
Kläger: Coßmann, Süddeutsche Monatshefte
Beklagter: Gruber, sozialdemokratischer Journalist
- Gruber hatte Coßmann einen Geschichtsfälscher genannt, da der in seinem Journal die DOLCHSTOßLEGENDE propagierte
- im PROZEß ließ Gruber GROENER auftreten, der den Mechanismus der Zusammenarbeit zwischen EBERT und der OHL enthüllte
- der HISTORIKER DELBRÜCK sagte aus, die Deutschen wollten sich verteidigen, auch die Sozialdemokraten, aber sie wollten keinen Eroberungskrieg führen
Urteil: die Dolchstoßlegende dürfe publizistisch nicht aufrechterhalkten werden, aber Coßmann sei kein Geschichtsfälscher, sondern lediglich einem IRRTUM auferlegen, also sei seine KLAGE wegen Verleumdung gerechtfertigt