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dreiklassenwahlrecht

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DREIKLASSENWAHLRECHT

- in PREUßEN gültiges und nach der Steuerleistung gestaffeltes Wahlrecht, das drei Wahlklassen festlegte

  • Wahlklasse I: diejenigen, die ein Drittel der Steuerleistung in einem Wahlbezirk aufbrachten
  • Wahlklasse II: diejenigen, die das zweite Drittel einer Steuerleistung in einem Wahlbezirk aufbrachten
  • Wahlklasse III: diejenigen, die das dritte Drittel aufbrachten

Erklärung an einem Beispiel:
Ein Wahlkreis hat 1000000 Thaler Steuern erbracht. Das bedeutet für die drei Wahlklassen jeweils 333333 Thaler. Jetzt wurde eine Liste erstellt, an der Spitze stand derjenige, der die meisten STEUERN gezahlt hatte, dann der zweite… Die Wahlklasse galt als gefüllt, wenn der Dritteil erreicht worden war. Danach wurde die zweite Wahlklasse gefüllt. Die Listen waren nicht öffentlich.
- die Stimmen wurden jeweils in den Klassen gezählt und mit einem Dritteil gewertet;
- ein widersinnigeres, elenderes WAHLGESETZ ist nicht in irgendeinem Staate ausgedacht worden; ein Wahlgesetz, das Zusammengehöriges auseinanderreißt und Leute zusammenwürfelt, die nichts miteinander zu tun haben und in jeder Kommune mit anderen Maßen mißt (BISMARCK)

dreiklassenwahlrecht.1387392352.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:23 (Externe Bearbeitung)