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DUMA

slawische FORM der PARTIZIPATION des (besitzenden) Bürgers

  • Stadtduma: städtisches Parlament; Selbstverwaltung ohne zarischen Einfluß → seit 1785
  • Staatsduma: seit 1905 mit dem RECHT der Legislative, das vom Zaren mit Hilfe des § 87 (Notverordnungsparagraph) der VERFASSUNG von 1906 gebrochen werden konnte (Veto-Recht des Zaren)

- der Zar gab am 19.8.1905 bekannt, unter Beibehaltung des Grundgesetzes über die autokratische MACHT, habe er beschlossen, gewählte Vertreter aus RUßLAND aufzufordern, eine dauerhafte und aktive ROLLE bei der GESETZGEBUNG zu spielen
- die Mitglieder der Duma sollten zuerst, bis Dezember 1905, aus sechs Wahlmännern der verschiedenen Klassen geheim gewählt werden:

  • zwei Großgrundbesitzer,
  • zwei BÜRGER,
  • ein Bauer,
  • ein Arbeiter

→ Kandidaten wurden durch WAHL, die an BESITZ gekoppelt war, ermittelt, z.B. waren in St. Petersburg nur 6,33%, 95 000 Menschen, wahlberechtigt
- im Dezember erweiterte der Zar die Wahlberechtigten für die Dumawahlen auf Hauseigentümer, Händler, Beamte, Eisenbahner
- nach Machtergreifung der Bolschewiki aufgelöst

duma.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:09 von 127.0.0.1