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einverleibung

EINVERLEIBUNG

- geht nicht notwendig auf eine Verbindung mit einem anderen Staatskörper, welche alle dessen öffentliche Institutionen auf das inkorporierte Gebiet überträgt, sondern bezeichnet auch, und zwar vorzugsweise das Wesentliche der Real-Union, die dauernde Vereinigung unter demselben ZEPTER, also die Bestimmung des Nachfolgers unter dieselbe Sukzessionsregel

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