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erfolgshaftung

ERFOLGSHAFTUNG

- PRINZIP der Verbrechensbekämpfung
- als VERBRECHEN galt nicht die Absicht – bösen Willen kann man nicht SEHEN -, sondern die TAT, die erfolgte beziehungsweise erfolgreiche Tat, d.i. der äußerlich wahrnehmbare schädigende ERFOLG des Verbrechers
- auch Anstiftung wurde nicht bestraft
- die absichtslos erfolgte Straftat wurde bestraft, denn die Tat tötete den MANN - Schuldfrage? -, ABER es gab Ausnahmen, sogenannte Ungefährwerke

erfolgshaftung.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:10 von 127.0.0.1