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festungshaft

FESTUNGSHAFT

wer als politischer Gefangener oder aufgrund eines Gehorsamsdeliktes (Militär) inhaftiert werden muß, mindestens fünf Jahre, muß seine STRAFE in einer Festung absitzen
- in ÖSTERREICH wurde zwischen 1933 und 38 nicht mehr zwischen politischen und anderen Gefangenen unterschieden

festungshaft.txt · Zuletzt geändert: 2020/03/17 15:23 von Robert-Christian Knorr