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folter

FOLTER

- Die Tortur, obgleich allerorten im Gebrauch, trat als Inquisitionsmittel unter Innocenc IV. hervor. In seiner Bulle ad exstirpanda (Zur Ausrottung) vom Jahre 1252, erneuert 1259 von Alexander IV. und 1265 von Clemens IV., wird der Gebrauch der Tortur kanonisch geregelt. Nur wenn ANDERE Beweismittel vorhanden, war sie erlaubt (regulariter non devenitur ad torturam nisi in defectum aliarum probationum - regulär wird die Tortur nicht zur Anwendung gebracht, wenn kein Mangel an Beweisen vorliegt), andernfalls durfte sie nicht zur Erzielung von Beweisen angewendet werden. Ihr Zweck war das Geständnis der Schuld sowie die Angabe von Mitschuldigen bzw. des Rädelsführers (teneatur rector omnes haereticos, quos captos habuerit cogere), damit der in die Haft zu zwingen sei. Wer Häftlinge verstümmelte, mußte mit Exkommunikation rechnen. (Helbing)
- galt als zulässig, wenn die Indizien von hinreichender Stärke bewiesen waren (Schmidt)
- an FEST- und Feiertagen durfte nicht gefoltert werden, um die Inquisiten nicht vom GOTTESDIENST abzuhalten
- seit dem 16. Jahrhundert - bis ins 19. - wurde für und wider gestritten: zuerst in Preußen 1740 abgeschafft, zuletzt in Hannover 1822
- ein unter der Folter abgenötigtes GESTÄNDNIS hatte nur Beweiskraft, wenn es außerhalb der Folter wiederholt wurde

Befürworter der Folter: J. BODIN, M. Delrio, B. CARPZOV
Gegner der Folter: Johann Weyer, A. Tanner, P. LAYMANN, F. von Spee

Foltermethode

- Daumenschrauben, Beinschrauben, Schnüren, Strecken

bengalische Foltermethode

- Während der NABOB seinen Rausch ausschläft, werden die Gefangenen von seinen Soldaten, denen es (meist) untersagt ist, Gefangene zu töten, in ein enges, erdnahes Verließ gebracht, wo sie eng eingepfercht werden. Ein kleines FENSTER und der indische Sommer erledigen den Rest. Von ca. 150 Gefangenen ÜBERLEBEN 20 die Nacht. Diese 20 Überlebenden werden am Morgen erschossen oder versklavt.

römische Folter

- bis in die Caesarenzeit war sie an freien Römern verboten, dann wurde das über die Majestätsbeleidigung aufgeweicht, so daß fortan auch römische BÜRGER gefoltert werden durften
- die privat durchgeführte Folter wurde um die Zeitenwende verboten

  • Cardi: eiserne Kämme mit spitzen Zacken
  • Cyphri bzw. iugum: eine Art JOCH
  • Equuleus: Streckleiter bzw. Streckbank, die mit rotae (Winden) versehen ist, auch nervi (Stricke) oder fidiculae; alles steht meist auf einer castata (Gerüst), wobei castata zuweilen auch der AUSDRUCK für die gesamte Anlage war
  • Ignes: Pfannen, eigentlich alle Arten von heißem Eisenzeug
  • Plumbatae oder flagella: zwei Peitschenarten
  • Unci: einzackige Haken
  • Ungulae: zwei zackige Haken

russische Folter

- Die Eisfolter fand unter Iwan dem Schrecklichen Anwendung: man band einen Delinquenten an (PRANGER) und begoß ihn mit Wasser. Dann holte man ihn ins Warme und rieb in trocken, um ihn sogleich wieder ins Kalte zu bringen und erneut mit Wasser abzuspritzen. (Helbing)
- Man band dem Delinquenten die Hände auf dem Rücken zusammen und befestigte daran einen Strick. Dieser Strick lief über eine ROLLE an der Decke. Nun wurden die Hände nach oben gezogen, je höher man zog, desto mehr verdrehten sich die Arme in den Schultergelenken. Dabei wurde der Delinquent meist zusätzlich auf kleinem FEUER geröstet oder mit der Knute gepeitscht. (Sostschenko)

folter.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:10 von 127.0.0.1