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friedenthal

FRIEDENTHAL

Karl Friedrich Friedenthal

1827-90
1832 evangelisch getaufter jüdischer JURIST, Landwirt und POLITIKER
- nannte in seiner ersten REDE vor dem Norddeutschen Reichstag den § 21 (wurde später § 20) mit der Bestimmung der direkten, gleichen und geheimen WAHL zum gesetzgebenden REICHSTAG den wichtigsten Paragraphen des gesamten Verfassungsentwurfs der verbündeten Regierungen des Norddeutschen Bundes
- deutete die wichtigsten Verbindungslinien dieses Artikels zum Gesamtentwurf an:

  • im VOLKSSTAAT wird der Volkskraft die MÖGLICHKEIT gegeben, unmittelbar dem Staate und seinen Zwecken zu dienen, d.i. das RECHT, mit Selbstbestimmung die eigene KRAFT für die Zwecke des Gemeinwesens einzusetzen;
  • mit dem Zusammenhang von Recht und Pflicht stellt sich die Frage, ob der Pflichterfüller auch stark genug sei, dieselbe zu erfüllen → Beschränkung tut not;
  • eine Ausdehnung der politischen Rechte (=Pflichten) für alle Staatsbürger würde eine Überbordung, somit Schwächung bewirken und
  • der zu schaffende Bundesstaat sei eine ENCEINTE für alle Partikulargewalten

- kritisierte das Vorgehen der Liberalen, die ein sich notwendigerweise kreuzen müssendes Nebeneinander der Kräfte konstruieren wollen, kein Mit- und Ineinander; in diesem Sinne begriff er die Regierung als nichts GEGEN das Volk Seiendes, sondern als einen organisierten Faktor des Volkes
- bezeichnete den AKT der Budgetierung als einen der Verwaltung, nicht der Gesetzgebung und die Teilnahme der Volksvertretung für einen Akt der Selbstverwaltung des Volkes an der höchsten Sphäre der Verwaltung des Ganzen → hielt die linksliberale Auffassung des Budgetrechts als Hoheitsrecht der Volksvertretung für falsch, als Abstraktion aus englischen Verhältnissen, die auf Deutschland nicht paßten, denn in ENGLAND sei das BUDGETRECHT aus dem ständischen PRINZIP der englischen VERFASSUNG erwachsen, die jedem STAND sozusagen Privatrechte zuwies, was aber auf DEUTSCHLAND und seinen modernen Volksstaat nicht zuträfe
- trat für die voranschlägliche jährliche Aufnahme der Einnahmen in das Budget (zur Kenntnisnahme des Reichstags), wie BETHUSY-HUC sie gefordert hatte, ein
- die Stabilität der Heeresfinanzierung sollte dem Belieben der Volksvertretung entzogen werden, denn das Heer muß in das Staatsganze eingewoben werden und nicht außerhalb desselben stehen

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