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fuerstenrecht

FÜRSTENRECHT

- ruht auf der Übertragung staatlicher RECHTe beziehungsweise Befugnisse durch den KÖNIG, die mit EIGENTUM und BENEFICIUM verbunden waren
- vornehmlich GerichtsGEWALT, HEERgewalt und Erhebung von Einkünften verschiedener Art → Ausbildung von Abhängigkeitsverhältnissen, namentlich der Ministerialität

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