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GEMEINSCHAFT

- Die POESIE und die Taten sind die beiden Elemente, in welchen der innerste Gehalt einer Gemeinschaft sich ausdrückt. (BAHR)
- nur in ihr vollendet der MENSCH die Kreise seines Daseins, und diese Gemeinschaft umfaßt Mitwelt, Vorwelt und Nachwelt (Eberhard)
- EINSAMKEIT ist Endlichkeit und Beschränktheit, Gemeinschaft ist FREIHEIT und Unendlichkeit. Der Mensch für sich ist Mensch im gewöhnlichen Sinne; Mensch mit Mensch die Einheit von Du und ICH, GOTT. (FEUERBACH)
- nicht nur jeder einzelne, sondern jede Gemeinschaft hat einen bestimmten unterscheidbaren, sich aus vielen Bedingungen speisenden und erfahrbaren Charakter, eine geistige Entität, mit der man als Gelehrter rechnen muß (HEIDEGGER)
- Wenn sie alles bedeuten soll, so ist das nur die Umkehrung des liberalen INDIVIDUALISMUS, aber an sich noch kein neues Ordnungsverhältnis zwischen dem einzelnen und der Gemeinschaft. (HUDAL)
- Gebietskategorie alles Vorkapitalistischen
- Parole gegen die mechanisierenden, kulturzerstörenden Wirkungen des KAPITALISMUS (LUKACS)
- ist eine Zusammenfassung von Menschen, welche sich ihrer Schicksalsverbundenheit bewußt sind und welche in einer ideellen Verbundenheit miteinander vertreut werden: die Basis ist nicht GLEICHHEIT, wohl aber das bei allen ihren Gliedern bewußte Bekenntnis zum SINN und ZWECK der Gemeinschaft (MAHRAUN)

liberale Gemeinschaft

- die Allheit der Selbste (Bott-Bodenhausen)

soziale Gemeinschaft

- Auch die Weimarer Verfassung hat einen Anlauf unternommen, eine Liste der Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen zu formulieren, und wenn in der Frankfurter Reichsverfassung von 1849 solche Grundrechte einen noch wesentlich rechtlich-individualistischen CHARAKTER trugen, so ist man siebzig Jahre später dazu übergegangen, den Idealen der sozialen Gemeinschaft einen stärkeren Anteil an diesen Grundrechtsnormen zu gewähren - so wie einst Karl Marx vorhersagte, daß eines Tages an der Stelle des prunkvollen Katalogs der unveräußerlichen MENSCHENRECHTE die bescheidene Magna Charta eines gesetzlichen Arbeitstages würde stehen müssen. § 151 oder 157 der Weimarer Verfassung seien hier genannt. (ONCKEN)

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