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gerichtsverfassung

GERICHTSVERFASSUNG

- man unterschied zwischen Gerichtsherrlichkeit, iurisdictio, und VERWALTUNG des Gerichtsbannes, administratio banni
- vom KÖNIG ging das RECHT aus, dem der SELBST auch unterstellt war
- der König belehnte und dies verband sich mit dem staatsrechtlichen AKT der BANNLEIHE

gerichtsverfassung.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:11 von 127.0.0.1