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GLEICHSCHALTUNG
Prinzip
- statt demokratischer Meinungsvielfalt wird alles unter den einen Willen gestellt → Unterordnungsprinzip, d.i. die politische Konzentration auf die „BEWEGUNG“
- soll das seit Wilhelm II. kräftig wirkende Gesetz der Abweichung zugunsten einer auf zentrierte Kraftentfaltung wirkenden Reiches ersetzen, denn die objektive Gewalt und geistige Autorität des Reiches ist von solcher Wucht, daß es jeden, der nur die Abweichung und nichts anderes will, bannt udn zwingt, an ihm zu zerschellen (STEDING)
Gleichschaltungsgesetze
- 31.3.33 Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem REICH
- das März-Reichstagswahlergebnis wurde den Ländern übergestülpt, so daß keine Landesparlamente mehr NOTWENDIG waren und abgeschafft wurden
- 14.7.33 Parteienverbotsgesetz
- alle Parteien außer der NSDAP werden verboten
- 22.9.33 Reichskulturkammergesetz
- die kulturellen Gleichschaltungsgesetze → diente der Ausschaltung „entarteter“ KUNST
- 1.12.33 Gesetz über Einheit von PARTEI und Staat:
- aus der Parteipolitik wurde STAATspolitik, da die NSDAP als Trägerin des deutschen Staatsgedankens betrachtet wurde
siehe auch MACHTFESTIGUNG