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gneist

GNEIST

Rudolf Gneist

ab 1888 von Gneist
1816-95
JURIST und POLITIKER
- trat in seiner ersten REDE vor dem Norddeutschen Reichstag für die rechtliche Verantwortlichkeit der Minister auf, denn VERANTWORTLICHKEIT grundsätzlich zu negieren hieße das RECHT zu negieren, ABER: bevor man einen Minister verantwortlich machen kann, muß man seinen Aufgabengebiet detailliert bestimmt haben, ergo ein Verwaltungsrecht kodifiziert haben
- wenn man die Ministerverantwortlichkeit für diesen Verfassungsentwurf annähme, würde man auf den Entwurf einen Pfropf setzen, der die Ministertätigkeit hemmen würde und sie jedem und jeder KRITIK aussetzte: man solle zuerst ein Verwaltungsrecht schaffen, dann könne man auch die Minister verantwortungsvoll zru Rechenschaft ziehen
- stellte klar, welche MACHT der REICHSTAG bisher schon habe: er bestimme über die Gesetze in Finanz-, Justiz-, Polizei- und Kirchenfragen und lasse sich hier auch nicht durch die Exekutive ausschalten, denn Gesetzesänderungen sind ohne den Reichstag nicht zu machen
- eine verfassungsrechtlich konzedierte Ministerverantwortlichkeit würde diese der Macht der tagespolitischen Mehrheitsverhältnisse aussetzen
- differenzierte die französische und englische Verfassung von der deutschen, die ein halb bundesstaatlich, halb föderatives Gebilde aus über 20 exekutiven Gewalten integrieren müsse, was bedeutet, daß man zuerst das Dach setzen müsse
- sprach sich für die Annahme des Antrages Bennigsens zum § 11 aus, der eine Beschwerderecht einzelner Landesherren gegen die Exekutive durchsetzen wollte
- formulierte gegen die Vorbehalte zahlreicher liberaler Abgeordneter gegenüber einer vertraulichen Grundannahme des § 61 im Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) und der damit verbundenen Forderung eines auszuformulierenden Gesetzes durch den Reichstag, daß in der Militärgesetzgebung kein GESETZ erschöpfend für die Problematik sei, sondern Reglements oder Verordnungen den ALLTAG bestimmten, die vor Ort getroffen würden und auf die der Reichstag und auch die Regierung keinen Einfluß haben könnten, kurzum: die Annahme des Artikels sei unvermeidlich, wolle man vorankommen
- trat während der Diskussion zum Abschnitt XII (Bundes-Finanzen) für die Perpetuierung der Bundeseinnahmen ein, damit sicher geplant werden könne
- es müsse bei dem BUDGETRECHT ein Riegel eingeschoben werden, der es dem Parlament unmöglich mache, die Präsenzstärke des Heeres Jahr für JAHR neu bestimmen zu dürfen, denn das würde die WEHRKRAFT aushöhlen und ginge gegen das Palladium des Staates, die allgemeine WEHRPFLICHT; zudem sei auch die Regierung an Gesetze gebunden, was Absolutismus unmöglich mache
- wies den Verweis auf ENGLAND, wo das Parlament ein absoltes Budgetrecht besitzen solle, mit dem Hinweis ab, daß 80% der Einnahmen außerhalb der Einflußnahme des Parlaments stünden und mehr als die Hälfte der Ausgaben vom englischen Parlament nicht kontrolliert werden würden
faßte seine politischen Forderungen zusammen:

  1. die FRIEDENSSTÄRKE der ARMEE beträgt 300000 Mann (1% der Bevölkerung), wie das Gesetz es vorschreibt;
  2. die gesetzliche Zahl ist vinkulierend für die Budgetbewilligung und
  3. in allen übrigen Bereichen bleibt das Parlament bei jährlicher Beratung zum Budget frei
gneist.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:11 von 127.0.0.1