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GOLDAST

Melchior Goldast von Haiminsfeld

um 1650
JURIST
- betonte die NOTWENDIGKEIT einer Abkehr von den gesamteuropäischen Rechtsquellen und die Zuwendung zu den heimischen
- seine MEINUNG fußte auf den modernen empirischen und rationalen Erkenntnistheorien, die sich für die Spezifizierung des GEISTes, die EigenENTWICKLUNG stark machten
- die nunmehr einsetzende Sichtung und Edition spezifisch deutscher Verfassungsdokumente sollte den Landesfürsten juristische Handhabe eines WIDERSTANDSRECHTs beziehungsweise einer Eigenbildung geben

goldast.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:11 von 127.0.0.1