HANDHAFTVERFAHREN
- wenn ein Täter bei der Straftat vom Verletzten ergriffen wurde → der Verletzte brachte mit Geschrei (Gerüfte) seine SIPPEngenossen (Schreimannen) an die Stelle; man zerrte den Täter vors GERICHT und konnte beEIDen → umgekehrtes Eidesverfahren