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heerschildordnung

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HEERSCHILDORDNUNG

auch HEERSCHILDFOLGE
- nach dem Dresdner „Sachsenspiegel“

  • I. Der erste Heerschild - schwarzer Reichsadler auf goldenem Grund - kommt dem KÖNIG zu.
  • II. Der zweite Heerschild gehört den Bischöfen - Frontalansicht eines mit Mitra und rotem Pontifikalgewand gekennzeichneten Bischofs im Brustbild auf goldenem Grund.
  • III. Nach dem TEXT gehört der dritte Heerschild den Laienfürsten, d. h. den weltlichen FÜRSTen, seitdem sie der Bischöfe Mannen geworden sind. Für die LAIEnfürsten steht der Wappenschild der Markgrafen von Meißen - schwarzer Löwe auf goldenem Grund.
  • IV. Die zweite Schildreihe beginnt mit dem Wappen der Meinheringer - schwarzes Andreaskreuz auf goldenem Grund -, welche Burggrafen von Meißen waren.
  • V. Rechts daneben ist der Schild der Herren von COLDITZ - halber schwarzer Löwe über zwei schrägen schwarzen Balken auf goldenem Grund - zu sehen.
  • VI. Das siebenfach geteilte Wappen mit den vier roten Balken konnte bislang nicht gedeutet werden.
  • VII. Bemerkenswert ist der nur skizzenhaft angedeutete 7. Heerschild, von welchem nur die obere Hälfte erscheint. Er ist vom Verfasser des Sachsenspiegels wohl angenommen worden, um die Heerschildordnung mit der häufig im Rechtsbuch auftauchenden Zahl „7“ - sieben Welten, sieben Verwandtschaftsgrade, sieben CHURFÜRSTen) in Übereinstimmung zu bringen.
heerschildordnung.1236432128.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:40 (Externe Bearbeitung)