heerschildordnung
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HEERSCHILDORDNUNG
auch HEERSCHILDFOLGE
- nach dem Dresdner „Sachsenspiegel“
- I. Der erste Heerschild - schwarzer REICHSWAPPEN auf goldenem Grund - kommt dem KÖNIG zu.
- II. Der zweite Heerschild gehört den Bischöfen - Frontalansicht eines mit Mitra und rotem Pontifikalgewand gekennzeichneten Bischofs im Brustbild auf goldenem Grund.
- IV. Die zweite Schildreihe beginnt mit dem Wappen der Meinheringer - schwarzes Andreaskreuz auf goldenem Grund -, welche Burggrafen von Meißen waren.
- VI. Das siebenfach geteilte Wappen mit den vier roten Balken konnte bislang nicht gedeutet werden.
- VII. Bemerkenswert ist der nur skizzenhaft angedeutete 7. Heerschild, von welchem nur die obere Hälfte erscheint. Er ist vom Verfasser des Sachsenspiegels wohl angenommen worden, um die Heerschildordnung mit der häufig im Rechtsbuch auftauchenden Zahl „7“ - sieben Welten, sieben Verwandtschaftsgrade, sieben CHURFÜRSTen) in Übereinstimmung zu bringen.
heerschildordnung.1258560942.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:40 (Externe Bearbeitung)