hegel_vs._schelling
HEGEL-SCHELLING
- kannten sich bereits seit 1790, Tübinger Stift, als sie mit HÖLDERLIN ein Zimmer teilten
- Hegel versuchte, das gesamte Sein als Geist-Sein und Geistesschöpfung zu erweisen, während Schelling als 15jähriger an einer Dissertation zum Thema „Sündenfall“ arbeitete
- Hölderlin wirkte in seiner Nachdenklichkeit und gleichzeitiger BEGEISTERUNG für die „Erklärung der Menschenrechte“ des Abbe Sieyes auf beide ein
Hegel | Schelling |
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was ist → KATEGORIE der WIRKLICHKEIT ist das Fundierende → die sich manifestierende FREIHEIT, die nicht in sich steckenbleibt - der Freiheitsbegriff holt sich nicht ein | was sein soll, deontisches MOMENT → Kategorie der MÖGLICHKEIT ist bestimmend → Freiheit schwingt im Noch-nicht - auch Verschiedenheit des Zeitbegriffs |
- Entwicklung von VERSTAND zur VERNUNFT → Aufheben im dreifachen SINN → systemimmanenter Zusammenhang | - keine dialektischen Übergänge → PRINZIP der intellektuellen ANSCHAUUNG, die über alle Forderungen der PHILOSOPHIE erhaben ist; kein dialektischer ZUSAMMENHANG zwischen Vernunft und Verstand |
siehe auch VERSTAND vs. VERNUNFT
hegel_vs._schelling.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/22 09:00 von Robert-Christian Knorr