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herzogtum

HERZOGTUM

- im GEGENSATZ zur MARKGRAFSCHAFT, die in der fränkischen VERFASSUNG wurzelt, und mit der Pfalzgrafschaft recht eigentlich eine BILDUNG, welche zu den Bildungen auf dem BODEN des REICHes neu erwuchsen
- Heinrich I. erkannte sie an, Otto I. suchte sie an bestimmte Schranken zu binden, ließ sie aber bestehen
- keiner der folgenden KÖNIGe hat daran gedacht - vielleicht mit der Ausnahme Konrad II. - , sie zu beseitigen, doch suchten sie immer die MACHT jener zu verkleinern, manchmal auch ergebene Männer neu in Stellung zu bringen und diese nicht zu erblichem BESITZ bestimmter Geschlechter kommen zu lassen
- man kann sie nicht als homogene Gebilde begreifen; sie sind eigentümlich
- die Hauseigentümer setzten auch als Könige immer eine Differenzierung zwischen dem Kron- und dem HAUSGUT → „zu einer dauernden VEREINIGUNG aber eines Herzogtums mit der KRONE ist es nie gekommen“ (Waitz)
- es gab große Teile in SACHSEN, Thüringen, FRANKEN und Friesland, die nicht unter herzoglicher GEWALT standen

herzogtum.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:12 von 127.0.0.1