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hexenprobe

HEXENPROBE

- übernehmen die ROLLE des Beweises
- es wurde eine Heilzeit von drei Tagen eingeräumt (z.B. bei Verbrennungen); war nach drei Tagen kein Heilungsprozeß zu erkennen, bedeutete das SCHULD

  • WASSERPROBE: Hexe gefesselt ins WASSER werfen: geht sie unter = unschuldig, aber meist tot; schwimmt sie oben = schuldig und Verbrennung;
  • Wiegeprobe: geringeres Gewicht der HEXE auf der Waage feststellen;
  • Nadelprobe: Hexenmal, das der TEUFEL zum ZEICHEN des Paktes der Hexe einbrennt. Warzen, Muttermale werden mit einer Nadel angestochen, wenn sie schmerzunempfindlich und nicht bluten, dann Verbrennung;
  • Eisenprobe: ehemaliges GOTTESURTEIL - glühendes Eisen in die Hände, verbrennt es die Hand und diese zeigt auch nach drei Tagen keinen Heilungsprozeß = schuldig.
hexenprobe.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:12 von 127.0.0.1