Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


hoheitsrecht

HOHEITSRECHT

- Der feudale Landesherr vermehrte seine MACHT nicht als Grundherr, sondern als Inhaber von Hoheitsrechten (Münz-, Zoll-, Bergregal ..), v.a. der Hochgerichtsbarkeit. (Bechtel)

hoheitsrecht.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:13 von 127.0.0.1