imputabilitaet
IMPUTABILITÄT
- Zurechnungslehre
- verbindet sich mit PUFENDORF → ZURECHNUNGSFÄHIGKEIT folgt danach aus dem WILLEN des Menschen, dessen mutmaßlicher WILLENSFREIHEIT, womit die Straftat hinsichtlich ihrer Gewolltheit durch den Straftäter befragt werden muß → FREIHEIT ist also der eigentliche GRUND der Imputabilität der HANDLUNG
- eine nicht FREI gewollte Tat könne strafrechtlich nicht verantwortbar sein;
- VERANTWORTLICHKEIT des EINZELNEn (KANT)
siehe Diskussion im Wolkenstein-Forum: http://www.vonwolkenstein.de/forum/showthread.php?t=2584
imputabilitaet.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:13 von 127.0.0.1