intercedere
INTERCEDERE
- Dazwischentreten der römischen Volksversammlung gegen Konsulbeschlüsse
- die Volksversammlung hatte zwar kein RECHT dazu, maß es sich jedoch an
- allerdings war die persönliche Anwesenheit der TRIBUNen erforderlich, damit die Konsuln die Volksversammlung ernst nahmen
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