- veranlassen Regierungen, für das RECHT einzutreten; dieselben Regierungen lassen UNRECHT geschehen, wenn es ihnen nicht schadet (Eugen Fischer)
- im Falle einer Interessengemeinschaft verursachen sie noch längst keine LIEBE; im Falle des Interessengegensatzes keinen HAß (SCHELER)
- als Inbegriff im Begriffe der GLÜCKSELIGKEIT vertreten (KANT)