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interessenjurisprudenz

INTERESSENJURISPRUDENZ

- gründet sich auf die ERKENNTNIS, daß die Rechtsnormen gesetzgeberische ENTSCHEIDUNGen von Interessenkonflikten sind
- knüpft an diese Erkenntnis die Forderung, daß im Einzelfalle der RICHTER bei der Rechtsanwendung die Parteiinteressen zu erkennen und seine Entscheidung im geiste der vom Gesetzgeber in der NORM vorgenommenen Interessenwertung zu treffen hat

interessenjurisprudenz.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:13 von 127.0.0.1