jahr_und_tag
JAHR UND TAG
- Begriff aus dem mittelalterlichen Rechtsterminologie
13*28+1 = 365 : heidnisches MONDjahr und Ausgleichstag
ein Jahr, sechs Wochen und drei Tage
- der GRAF muß alle sechs Wochen ein THING abhalten, das drei Tage dauert → dem Gläubiger soll Gelegenheit gegeben werden, seine SCHULDen in diesem Zeitraum zu begleichen
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